Whistleblowing

Das alupak Hinweis- und Beschwerdemanagement

FAQ zum Hinweis- und Beschwerdemanagement der alupak AG

1. Was ist ein Hinweis- und Beschwerdemanagement und welche Aufgaben hat diese?

Die alupak AG hat sich entschieden, ihren Beschäftigten und externen Hinweisgebenden einen fairen und neutralen Meldeweg zur Verfügung zu stellen. Dieser dient sowohl dem Reporting von Rechtsverstößen im Rahmen des Datenschutzgesetzes – DSG, als auch zur Meldung von Verstößen gegen interne Prozesse, Richtlinien oder vertragliche Vereinbarungen mit Dritten.

Darüber hinaus können über diesen Meldeweg auch Bedenken hinsichtlich der Produktsicherheit, Produktlegalität und Produktqualität sowie Risiken oder Hinweise auf unsichere oder nicht spezifikationskonforme Produkte, Anlagen, Equipment oder Rohmaterialien gemeldet werden.

Die Beschwerde- und Hinweisstelle nimmt die eingehenden Meldungen entgegen und ergreift Folgemaßnahmen. So leitet sie nach Prüfung die Meldung an die intern zuständige Abteilung bzw. die Geschäftsführung weiter. Dies geschieht unter Wahrung der Anonymität der Hinweisgebenden. In diesem Fall empfehlen wir neutrale E-Mail-Adressen zu verwenden. Die Weitergabe der Identität der Hinweisgebenden erfolgt nur auf deren ausdrücklichen Wunsch. Die Angabe der personenbezogenen Daten der obigen Formularfelder erfolgt freiwillig.

2. Wie kann ich die Hinweis- und Beschwerdmanagementestelle erreichen?

Die Kontaktaufnahme kann über das obige Formular erfolgen. Die Hinweis- und Beschwerdestelle ist zudem erreichbar unter: beschwerdemanagement@alupak.com. Ansprechpartner ist Jürg Hächler.

3. Was passiert mit meinem Hinweis?

Die Hinweis- und Beschwerdemanagementstelle nimmt eine erste rechtliche Bewertung der entgegengenommenen Informationen und Hinweise vor. Dann übermittelt sie den Sachverhalt mit einer Handlungsempfehlung an die zuständige Stelle innerhalb der alupak AG oder an die Geschäftsführung. Hierbei ist die Anonymität der Hinweisgebenden gewährleistet.

Die Hinweisgebenden können sich bei der Hinweis- und Beschwerdemanagementstelle jederzeit über den Stand der Bearbeitung deren Hinweise informieren. Die Hinweis- und Beschwerdemanagementstelle ist dazu verpflichtet, den Hinweisgebenden fristgerecht Auskünfte über den Stand des mitgeteilten Falles zu erteilen.

4. Ich bin Hinweisgeber – wie wird meine Anonymität gewahrt?

Der Hinweis- und Beschwerdemanagement-Verantwortliche Jürg Hächler ist dazu verpflichtet, Ihre Anonymität zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur gegenüber internen Stellen, wie der Geschäftsführung, sondern auch gegenüber externen Stellen wie Behörden und Gerichten, wobei es im Rahmen von zulässigen Beschlagnahmungen durch Behörden keinen absoluten Schutz gibt, dass weitergeleitete Nachrichten oder Dokumente von der Beschlagnahme mit umfasst werden. Ihre Anonymität wird nur dann aufgehoben, wenn Sie sich damit eindeutig einverstanden erklären.

Es steht Ihnen frei, auch gegenüber der Hinweis- und Beschwerdemanagementstelle anonym aufzutreten. Das heißt, z. B. eine anonyme Telefonnummer oder E-Mail Adresse zu verwenden, bzw. keine weiteren Kontaktinformationen im Formular anzugeben.

5. Was passiert, wenn ich als Hinweisgeber / Hinweisgeberin einen Hinweis gebe, der sich abschließend als falsch herausstellt?

Wird der Hinweis in guter Absicht, d.h. nicht absichtlich falsch, gegeben, müssen die Hinweisgebenden keinerlei Konsequenzen befürchten.

6. Kann ich die Hinweis- und Beschwerdemanagementstelle auch dann kontaktieren, wenn ich mich als Hinweisgeber / Hinweisgeberin selbst strafbar gemacht haben könnte?

Die Hinweis- und Beschwerdemanagementstelle kann auch dann kontaktiert werden, wenn sich die Hinweisgebenden selbst strafbar gemacht haben könnten. Die Hinweis- und Beschwerdemanagementstelle kann die Hinweisgebenden über deren Rechte aufklären, jedoch nicht die anwaltliche Vertretung übernehmen.

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