Whistleblowing

Das alupak Beschwerdemanagement

FAQ zur Beschwerdestelle der alupak AG

1. Was ist eine Beschwerdestelle und welche Aufgaben hat diese?

Die alupak AG hat sich entschieden, ihren Beschäftigten und externen Hinweisgebenden einen fairen und neutralen Meldeweg zum Reporting von Rechtsverstößen im Rahmen des Datenschutzgesetzes – DSG zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist es möglich, Verstöße gegen interne Prozesse, Richtlinien oder vertragliche Vereinbarungen mit Dritten zu melden. Die Beschwerdestelle nimmt die Hinweise entgegen und ergreift Folgemaßnahmen. So leitet sie zum Beispiel nach Prüfung die Beschwerde an die intern zuständige Abteilung  bzw. die Geschäftsführung weiter. Dies geschieht unter Wahrung der Anonymität der Hinweisgebenden. In diesem Fall empfehlen wir neutrale E-Mail-Adressen zu verwenden. Die Weitergabe der Identität der Hinweisgebenden erfolgt nur auf deren ausdrücklichen Wunsch. Die Angabe der personenbezogenen Daten der obigen Formularfelder erfolgt freiwillig.

2. Wie kann ich die Beschwerdestelle erreichen?

Die Kontaktaufnahme kann über das obige Formular erfolgen. Die Beschwerdestelle ist zudem erreichbar unter: beschwerdemanagement@alupak.com. Ansprechpartner ist Jürg Hächler.

3. Was passiert mit meinem Hinweis?

Die Beschwerdestelle nimmt eine erste rechtliche Bewertung der entgegengenommenen Informationen und Hinweise vor. Dann übermittelt sie den Sachverhalt mit einer Handlungsempfehlung an die zuständige Stelle innerhalb der alupak AG oder an die Geschäftsführung. Hierbei ist die Anonymität der Hinweisgebenden gewährleistet.

Die Hinweisgebenden können sich bei der Beschwerdestelle jederzeit über den Stand der Bearbeitung deren Hinweise informieren. Die Beschwerdestelle ist dazu verpflichtet, den Hinweisgebenden fristgerecht Auskünfte über den Stand des mitgeteilten Falles zu erteilen.

4. Ich bin Hinweisgeber – wie wird meine Anonymität gewahrt?

Der Beschwerdemanagement-Verantwortliche Jürg Hächler ist dazu verpflichtet, Ihre Anonymität zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur gegenüber internen Stellen, wie der Geschäftsführung, sondern auch gegenüber externen Stellen wie Behörden und Gerichten, wobei es im Rahmen von zulässigen Beschlagnahmungen durch Behörden keinen absoluten Schutz gibt, dass weitergeleitete Nachrichten oder Dokumente von der Beschlagnahme mit umfasst werden. Ihre Anonymität wird nur dann aufgehoben, wenn Sie sich damit eindeutig einverstanden erklären.

Es steht Ihnen frei, auch gegenüber der Beschwerdestelle anonym aufzutreten. Das heißt, z. B. eine anonyme Telefonnummer oder E-Mail Adresse zu verwenden, bzw. keine weiteren Kontaktinformationen im Formular anzugeben.

5. Was passiert, wenn ich als Hinweisgeber / Hinweisgeberin einen Hinweis gebe, der sich abschließend als falsch herausstellt?

Wird der Hinweis in guter Absicht, d.h. nicht absichtlich falsch, gegeben, müssen die Hinweisgebenden keinerlei Konsequenzen befürchten.

6. Kann ich die Beschwerdestelle auch dann kontaktieren, wenn ich mich als Hinweisgeber / Hinweisgeberin selbst strafbar gemacht haben könnte?

Die Beschwerdestelle kann auch dann kontaktiert werden, wenn sich die Hinweisgebenden selbst strafbar gemacht haben könnten. Die Beschwerdestelle kann die Hinweisgebenden über deren Rechte aufklären, jedoch nicht die anwaltliche Vertretung übernehmen.

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